Die Kinder müssen spätestens eine Viertelstunde vor Schliessung des Kinderparadieses abgeholt werden. Werden die Kinder nach Ablauf der maximalen Aufenthaltsdauer oder nach Schliessung des Kinderparadieses abgeholt, wird zusätzlich zu den Betreuungskosten eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 erhoben.
Die verantwortliche Person, welche das/die abgegebene/n Kind/er abholt, muss sich wiederum mit einem amtlichen Ausweis sowie der bei der Übergabe erhaltenen Karte ausweisen. Sollte eine andere Person das/die Kind/er abholen, muss dies bereits bei der Übergabe mitgeteilt werden (inkl. Name, Adresse, Nationalität, Tel.Nr., Beziehung zum Kind).